
Liebe Leserinnen und Leser,
wer ein Haus baut, vermietet oder verkauft, muss einen Energieausweis vorlegen. Wer keinen hat, dem drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro (EnEV 2013).
Auf welchem energetischen Niveau befindet sich die Immobilie überhaupt?
Es wird unterschieden zwischen a) dem Verbrauchsausweis und b) dem Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis orientiert sich an den Heiz- und Warmwasserkosten und gibt damit den gemessenen Energiebedarf, also das Verhalten der Bewohner wieder, nicht aber die energetische Qualität des Gebäudes.
Für den Bedarfsausweis werden Baujahr, technische Gebäude- und Heizungsdaten und standardisierte Randbedingungen wie Klimadaten, Nutzerverhalten, Raumtemperatur usw. zur Berechnung herangezogen.Die RHEINISCHE IMMOBILIEN KOMPETENZ erstellt Ihnen über unsere geprüften Energiewert-Experten Frau Stamm und Herrn Ockenfels die amtlich 10 Jahre gültige Bescheinigung.
Lassen Sie sich von uns beraten.
Sie erhalten von uns einen professionellen, hochwertigen und rechtsicheren Energieausweis.