Wichtige Informationen zum Energieausweis

Sprengnetter Logo

Der Energieausweis gehört zu den Dokumenten, die im Rahmen eines Verkaufs oder einer Vermietung unbedingt benötigt und deren Vorlage auch vom Gesetzgeber verlangt wird. Mithilfe des Energieausweises können sich Interessenten einen ersten Eindruck von der Energieeffizienz eines Gebäudes machen. Die einzelnen Werte werden dabei sehr anschaulich mit Farbskalen dargestellt, was ein einfaches Verständnis auch für Laien ermöglicht. Spätestens zum Besichtigungstermin muss der Energieausweis vorliegen und auf Verlangen des Interessenten auch vorgezeigt werden.

Der Energieausweis – Pflicht in Deutschland

Grundlage des Energieausweises war zunächst seit 2009 die Energieeinsparverordnung (EnEV), in der seine Erstellung für alle Wohngebäude zur Pflicht erhoben wurde. Seit dem 1. November 2020 ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die EnEV und bildet seitdem die rechtliche Grundlage. Wenn Sie ein Haus oder einer Wohnung verkaufen oder vermieten möchten, sind Sie als Eigentümer dazu verpflichtet, spätestens zum Besichtigungstermin einen Energieausweis bereitzuhalten. Warten Sie mit der Beantragung aber nicht zu lange, denn bestimmte Daten aus dem Ausweis müssen bereits im Exposé angegeben werden. Als zertifizierte Energiewert-Experten stehen wir hier in der Verantwortung und sind Ihnen deswegen auch gerne bei der Erstellung behilflich. 

Verbrauchs- und bedarfsorientierter Ausweis

Den Energieausweis gibt es in zwei Varianten, wovon die eine sich am Bedarf orientiert und die andere am tatsächlichen Verbrauch. Der bedarfsorientierte Energieausweis ist beispielsweise bei Neubauten nötig, da hier noch keine Verbrauchswerte vorliegen. Entsprechend höher ist auch der Aufwand und die damit verbundenen Kosten, einen bedarfsorientierten Energieausweis zu erstellen. Dafür gibt er einen deutlich ausführlicheren Einblick in den Energiebedarf eines Gebäudes. Der verbrauchsorientierte Energieausweis nimmt den Energieverbrauch der letzten drei Jahre als Basis und ist wegen der vergleichsweise einfachen Verfügbarkeit der Daten schneller und günstiger zu erstellen.

Normalerweise können Sie selbst entscheiden, welche Variante Sie für Ihr Gebäude beantragen. Verpflichtend ist er nur bei Gebäuden, die

  • neu oder nach 2008 gebaut wurden oder
  • Gebäuden, die nicht der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen oder weniger als fünf Wohneinheiten haben.

Abrissobjekte oder denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energieausweis. Wir sind für die Erstellung von Energieausweisen zertifiziert. 

Verschärfte Regeln seit Mai 2021

Seit dem 1. Mai 2021 gelten für den Energieausweis verschärfte Regeln. Sowohl der Bedarfs- als auch der Verbrauchsausweis muss seitdem über die Höhe der CO2-Emissionen des Gebäudes informieren. Hinzu kommt, dass auch Verbrauchsausweise künftig Angaben zur energetischen Qualität des Gebäudes enthalten müssen.