
Unsere umfangreichen Markt- und Verkehrswertgutachten sind für Privataufträge ebenso rechtssicher wie für Gerichtsaufträge. Jeder Bewertungsfall ist unterschiedlich. Für die Ermittlung des richtigen Marktzuführungspreises reicht jedoch i.d.R. eine qualifizierte Kurzeinschätzung aus. Hier richtet sich die Rheinische Immobilien Kompetenz GmbH nach Ihrem Anliegen und Ihrem Bedarf!
Unter Privatgutachten versteht man alle Gutachten, die nicht von einem Gericht beauftragt werden. Grundsätzlich sind die Beteiligten freier im Umgang miteinander und dem Vorgehen beim Ortstermin. Häufig kommt es vor, dass unsere Immobiliensachverständigen durch Eigentümer beauftragt werden, die gerne ihre Immobilie verkaufen möchten und sich über den Wert ihres Hauses oder ihrer Wohnung nicht im Klaren sind. Das Gutachten kann auch einem zukünftigen Käufer zur Belegung des Kaufpreises vorgelegt werden.
Sie als Auftraggeber und wir als Sachverständige können den Inhalt und Zweck des Gutachtens frei vereinbaren. Hierzu erteilen Sie uns einen Wertermittlungsauftrag verbunden mit einer Vollmacht zur erforderlichen Informationsbeschaffung. Der Inhalt des Gutachtens, der Zweck und der Stichtag sowie die zu bewertende Immobilie werden darin bestimmt. Das Honorar für die Gutachtenerstellung/ Wertermittlung werden darin ebenfalls vereinbart.
Unsere Sachverständigen stimmen zuerst gemeinsam mit Ihnen als Auftraggeber die Fragestellung ab. Vor dem Ortstermin tauschen wir Unterlagen und Informationen aus. Dadurch entsteht oft ein engerer Kontakt als beim Gerichtsgutachten. Dort lernt der Sachverständige die Parteien erst am Ortstermin kennen.
Das privat bestellte Verkehrswertgutachten ist für die Gegenpartei und das Gericht nicht verbindlich. Sollte das Gutachten jedoch überzeugen, schließt sich auch das Gericht gewöhnlich diesem an bzw. würdigt die Aussagen. Sollte sich doch ein gerichtlicher Prozess anschließen, hat ein fachlich gutes Gutachten eine gute Chance, vom Gericht beachtet zu werden.
Wir erstellen folgende Privatgutachten: